Die Krux mit dem Timing

In der Praxis begegnet man oft der Frage von Immobilienbesitzern, die den Verkauf ihrer Liegenschaft oder den Erwerb eines neuen Zuhauses planen: «Was kann oder muss zeitlich zuerst erfolgen – Verkauf oder Kauf?»

Engel & Völkers Immobilienratgeber Axel und Kerstin Kühn

Nun, das hängt von den jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen ab. Es empfiehlt sich ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner, das Aufschluss darüber gibt, ob der Hypothekargeber ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen ausstellt, auch wenn die bestehende Liegenschaft weiterhin finanziert wird, das heisst eine Doppelbelastung vorliegt. Für den Fall, dass die Antwort positiv ausfällt, also die Finanzierbarkeit von zwei Liegenschaften gegeben ist, hat der Immobilienbesitzer Flexibilität hinsichtlich der zeitlichen Fragestellung. Sind die Tragbarkeit und/oder der Eigenkapitalbedarf für zwei Immobilien nicht gegeben, muss zuerst mit dem Verkauf der eigenen Liegenschaft begonnen werden. Finanzierungspartner werten häufig positiv, wenn der Verkauf von einem professionellen Vermarktungspartner übernommen wird. Hintergrund ist, dass der Finanzierungspartner so eine höhere Gewissheit hat, dass der angestrebte Verkaufserlös auch zu realisieren ist. Denn ein Vermarktungsprofi schätzt im Vorfeld stets einen marktgerechten Verkaufspreis mittels verschiedener Bewertungsmethoden ein. Dies kann dazu führen, dass der Hypothekargeber bereits während des Verkaufsprozesses ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen für den neuen Immobilienerwerb ausstellt. So könnte bereits eine neue Liegenschaft beurkundet werden und zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die eigene Immobilie verkauft ist, die Eigentumsübertragung verbunden mit Geldfluss und Umzug stattfinden. Im Idealfall erfolgen die beiden Eigentumsübertragungen parallel, da so eine Wohn-Zwischenlösung vermieden werden kann. Beim Verkauf und anstehenden oder bereits erfolgten Kauf eines Objekts kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, und zwar bis zu zwei Jahre nach oder auch vor dem Verkauf – ob in vollem Umfang oder nur teilweise, hängt von der Höhe der Erwerbskosten der neuen Liegenschaft ab. In jedem Fall können wertvermehrende Aufwendungen während der Haltedauer und auch Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb sowie ein Teil der Maklercourtage in Abzug gebracht werden. Der zeitliche, finanzielle und steuerliche Aspekt sind eng miteinander verknüpft und ein komplexes Themengebiet, das eine individuelle Beratung und Planung unter Einschaltung der verschiedenen Fachleute bedarf.

Axel und Kerstin Kühn
Inhaber/Geschäftsführer
Engel & Völkers
Zürich Paradeplatz & Oerlikon
Querstrasse 6
8050 Zürich
Telefon 043 888 11 26
www.engelvoelkers.com/
zuerich/oerlikon

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