Die AHV-Reform 2020 ist abzulehnen

Am 24. September wird über das Bundesgesetz zur Reform der Altersvorsorge 2020 abgestimmt. Die Mehrheit in den Räten konnte sich auf ein «Reformpaket» einigen, welches allerdings nur beim ersten Hinsehen als Reformprojekt durchgehen kann.

Alexander Jäger, Gemeinderat FDP

Schon länger wird ja diskutiert, dass der demographische Wandel einen Einfluss auf die AHV haben wird. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung nimmt zu, was erfreulich ist, allerdings benötigen wir dann auch länger eine Rente. Die Berechnungen für diese Rente gingen allerdings von einem geringeren Lebensalter aus. Das ergibt langfristig Mindereinnahmen, insbesondere dann, wenn geburtenreiche Jahrgänge ins Pensionsalter kommen. Mit der aktuellen Reform wird zwar das Rentenalter für die Frauen auf 65 Jahre und der Mehrwertsteuersatz um 0,6 Prozent erhöht zu Gunsten der AHV (0,3 Prozent bereits ab 2018). Somit werden die Erträge in der AHV erhöht, was eigentlich ok ist, auch wenn man die Mehrwertsteuer korrekterweise nicht zur Finanzierung der AHV benötigen sollte. Allerdings wird gleichzeitig der AHV-Betrag für Neurentnerinnen und Neurentner um 70 Franken erhöht. Diese Erhöhung wurde gemacht, weil als Teil der Reform auch der Umwandlungssatz für die zweite Säule (BVG) von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt wurde und die AHV-Rentenerhöhung den Verlust für die Rentnerinnen und Rentner aus der zweiten Säule kompensieren sollte. Die Senkung kann man aufgrund des gestiegenen Rentenalters verstehen. Allerdings sollte die Kompensation dann nicht in der AHV gemacht werden, sondern ebenfalls beim BVG, beispielsweise durch die Erhöhung der Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Da wird die AHV (1. Säule) mit dem BVG (2. Säule) vermischt, was nicht gemacht werden sollte. Durch die Erhöhung der AHV-Renten von mindestens 70 Franken werden die Kosten der AHV unnötig erhöht, und diese Erhöhung kann durch die beschlossenen Massnahmen vermutlich nicht gedeckt werden. Bezahlen werden dies die Jungen, welche diese Mehrausgaben schlussendlich begleichen müssen. Dieses Vorgehen lässt erahnen, dass in nicht allzu langer Zeit eine weitere AHV-Revision notwendig sein wird. Daher sollte auch nicht von Reform gesprochen werden, sondern eher von Revision, wenn in kurzer Zeit eine nächste Überarbeitung notwendig wird.
Die FDP lehnt die AHV-Revision 2020 klar ab.

Alexander Jäger, Kantonsrat FDP

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