Das Testament

Ein Testament kann dabei helfen, Konflikte unter Erben zu vermeiden. Doch was ist dabei zu beachten und welche Formen müssen eingehalten werden?

Michael Tanner, Rhombus Immobilien

Mittels Testament kann jede natürliche Person bereits zu Lebzeiten zumindest über einen Teil ihres künftigen Nachlasses frei verfügen. Im Gegensatz zu anderen entsprechenden Instrumenten wie zum Beispiel Ehevertrag, Erbvertrag oder dem öffentlichen Testament ist bei der eigenhändigen letztwilligen Verfügung, wie das Testament im Gesetz genannt wird, keine öffentliche Beurkundung erforderlich. Selbst der vorgängige Beizug einer Fachperson wie Notar, Anwalt oder Treuhänder ist nicht zwingend erforderlich, aber dennoch ratsam. Zum Testament gilt es lediglich einige wenige, zwingende Formvorschriften zu beachten: die eigenhändige, handschriftliche Niederschrift, das genaue Datum und die eigenhändige Unterschrift.

Möglicher Inhalt eines Testaments

Inhalt des Testamentes können sein: Einsetzung von Erben (auch Vor- und Nacherbeneinsetzungen), Entrichtung von Vermächtnissen, Teilungsauflagen, Stiftungserrichtung, Enterbung, Aufhebung vorgehender Testamente und/oder Einsetzung eines Willensvollstreckers.
Ein Testament sollte so klar und präzise wie möglich formuliert sein. So kann Unstimmigkeiten und Streitereien zwischen den künftigen Erben weitgehend vorgebeugt werden. Zu beachten sind insbesondere auch die Pflichtteile von allfälligen gesetzlichen Erben. Weiter kann ein Testament jederzeit angepasst, ersetzt oder widerrufen werden. Bei Fragen zum Inhalt oder zur Formulierung empfiehlt sich in jedem Fall der Beizug einer Fachperson.

Separates Beiblatt empfiehlt sich

Für weitergehende Regelungen und Wünsche wie etwa die Art der Bestattung, persönliche Worte an die Hinterbliebenen oder ähnliches empfiehlt sich die Abfassung eines separaten Beiblattes zum Testament. Das Testament kann zu Hause oder in einem Safe aufbewahrt werden, am besten jedoch bei einem Notar oder Anwalt. Es ist nach dem Ableben des Testators bei der zuständigen Behörde zur Eröffnung einzureichen.
Gerne steht Rhombus Partner Immobilien für weitere detaillierte Fragen zum Thema Testament zur Verfügung. (pr)

Rhombus Partner Immobilien AG
Michael Tanner
Notariats- und Vertragswesen
Hönggerstrasse 115
8037 Zürich
Telefon 044 276 65 65
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