Das neue Wassergesetz – ein ausgewogenes Gesetz

Das Wassergesetz des Kantons Zürich, über das wir am 10. Februar abstimmen können, wird von links-grüner Seite bekämpft.

Johann Widmer, Gemeinderat SVP Kreis 10, Liste 2

Der Kantonsrat hat auf der Grundlage des Bundesgesetzes zum Gewässerschutz die notwendigen Anpassungen in den kantonalen Gesetzen und Verordnungen vornehmen müssen. Diese Aufgabe hat er wahrgenommen und ein neues Wassergesetz gestaltet. Die von den Gegnern vorgebrachten Argumente gegen das neue Wassergesetz halten einer näheren Betrachtung kaum stand.

Die Gegner beklagen, dass das neue Gesetz die Belange des Umweltschutzes zu wenig würdige, die Zahl der Seezugänge weiter vermindere und die Privatisierung des Wassers ermögliche. In diesem Sinn titelt die SP auf ihrer Homepage: «Seezugang nur noch für wenige». Die Illustration dazu ist ein Bild, welches sicher keinen Zugang zu einem Ufer darstellt, sondern vielmehr einen Zugang zu einem privaten Grundstück (eventuell eines, das einem SP Politiker gehört?). Dadurch wird eine Stimmung verbreitet, die suggeriert, dass bald kein Zugang zum See mehr verfügbar sei. Das neue Gesetz schafft in dieser Frage Rechtsicherheit, indem es klar regelt, wie die Bestimmungen des Bundes zum Seezugang und dem Umweltschutz umgesetzt werden sollen. Die von den Gegnern verlangte Verschärfung der entsprechenden Artikel im Gesetz zielen darauf ab, dass in diesen Fragen Maximallösungen festgeschrieben werden sollen. Das vorliegende Gesetz ist aber ein gut schweizerischer Kompromiss, der auf keiner Seite Maximalforderungen erlaubt.

Auch die «drohende Privatisierung des Trinkwassers» kann nicht nachvollzogen werden. Wer die Gesetze liest, muss feststellen, dass mit der heutigen Gesetzesgrundlage (Wasserwirtschaftsgesetz) 100 Prozent private Wasserversorgungen möglich sind. Im neuen Wassergesetz hingegen wird ein privater Besitz klar auf 49 Prozent limitiert und die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Eigentlich müssten die Gegner mit dieser Lösung sehr zufrieden sein, weil sie eine klare Verbesserung der Situation darstellt.

Der Sinn der Minderheitsbeteiligung an den Wasserwerken dürfte aber sehr bald klar werden, spätestens dann, wenn das eine oder andere Gemeindewerk froh sein wird, dass Bürger sich daran beteiligen, um die notwendigen Investitionen privat zu bezahlen. Aufgrund der masslosen ungebremsten Zuwanderung in unser Land wird es diese privaten Investitionen für den Ausbau der Wasserversorgung bald brauchen. Bitte stimmen Sie dem neuen, ausgewogenen Wassergesetz zu.

Johann Widmer, Unternehmer, Präsident SVP Kreis 10

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