Kein Blankocheck für Versicherungen

Dieser Herbst wird heiss. Denn am 25. November stimmen wir über hochemotionale Themen ab.

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Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Zürich Kreis 6/10

Auf der Liste stehen drei nationale Vorlagen: die sogenannte Hornkuh-Initiative, die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» und das Referendum gegen die Änderung des Sozialversicherungsrechts, Überwachung von Versicherten. Auf städtischer Ebene wird über das neue, mit zwei Wolkenkratzern garnierte Fussballstadion abgestimmt.

Für würdige Kühe mit Hörnern

Bevor ich meine Gründe für ein Nein zu jener Vorlage ausführe, die mir besonders am Herzen liegt, möchte ich mich kurz zu den drei anderen Vorlagen äussern, die bereits heute eine grosse mediale Aufmerksamkeit erhalten. Da geht es einmal um die Frage: Kühe mit oder ohne Hörner? Für mich keine Frage: es ist nicht mehr als Respekt gegenüber wertvollen Nutztieren, dass wir Kühen ihre Hörner lassen. Weil ich die Europäische Menschenrechtskonvention sehr schätze – ohne diese hätten wir Frauen das Wahl- und Stimmrecht wahrscheinlich auch heute noch nicht – sage ich Nein zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Und last but not least: Obwohl ich Fan des Fussballspiels bin, sage ich Nein zum neuen Stadion. Die ganze Anlage erinnert an Brot und Spiele aus dem alten Rom: Reiche aus den oberen Etagen der Wolkenkratzer finanzieren die Spiele der Armen unten im Stadion.

Überwachung ohne richterlichen Beschluss

Im vergangenen Frühling hat das Parlament eine Änderung des Sozialversicherungsrechts beschlossen, die auf den ersten Blick harmlos daherkommt. Auf den zweiten Blick sträuben sich einem die Nackenhaare. Sozialversicherungsbetrug soll bestraft werden. Polizei und Justiz haben heute die Kompetenz und die Instrumente, um Missbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Mit der neuen Gesetzesänderung können nun aber von Versicherungen beauftragte Privatdetektive ohne richterlichen Beschluss Überwachungen einleiten. Sie dürfen Drohnen losschicken und Foto-, Film- und Tonaufnahmen von frei einsehbaren privaten Orten wie beispielsweise Gärten und Balkonen machen.

Gegen diese Gesetzesänderung hat eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürger erfolgreich das Referendum ergriffen. Nicht klassische Parteien, sondern beherzte Bürgerinnen und Bürger haben darauf aufmerksam gemacht, dass diese Gesetzesänderung willkürlicher Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern Tür und Tor öffnet. Es ist darum nun an der zivilen Gesellschaft, mit einem kräftigen Nein der Politik eine kräftige Abfuhr zu erteilen. Als Politikerin schätze ich es sehr, wenn aufmerksame Bürgerinnen und Bürger uns auf Irrwege aufmerksam machen. Nur so funktioniert die Demokratie.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL

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