Absage an neues Fussballfeld auf dem Hönggerberg – vorerst

Eine Motion von Ronny Siev und Andreas Egli forderte die Erstellung eines zusätzlichen Fussballfelds auf dem Hönggerberg – mit Schutzelementen. Der Stadtrat lehnt die Motion ab und nimmt sie als Postulat entgegen.

Ronny Siev (GLP) und Andreas Egli (FDP) machen sich stark für einen dritten Fussballplatz. (Foto: zvg)

Im Februar reichten die beiden Höngger Gemeinderatsmitglieder Ronny Siev von der GLP und Andreas Egli von der FDP eine Motion ein, welche den Stadtrat aufforderte, eine «kreditschaffende Weisung» vorzulegen, die den Bau eines zusätzlichen Fussballfelds auf dem Hönggerberg ermöglicht.

Der neue Platz solle auf dem an den Kunstrasen angrenzenden Grundstück entstehen. Weil sich dieses Grundstück in der Gefahrenzone des angrenzenden Schiessplatzes befindet, müsste, um den Platz auch ausserhalb der Schiesszeiten nutzen zu können, durch eine Verlängerung des Schutzwalls oder sonstige Schutzelemente geschützt werden.

Ablehnung der Motion, aber Projekt in Planung

Der Stadtrat lehnt die Motion gemäss seiner Erklärung vom 2. September ab und wandelt sie in ein Postulat um. Begründet wird dies damit, dass bereits ein Machbarkeitsstudie für ein zusätzliches Fussballfeld in Erarbeitung sei. Auch die dafür notwendige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung sei bereits aufgelegt und vorgeprüft worden.

Das in der Motion konkret geforderte Projekt sei jedoch insofern problematisch, als Schutzwälle und Mauern auf dem betreffenden Grundstück nicht einfach zu realisieren wären. Der Perimeter tangiere nämlich das sich im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte befindende Objekt «Wiesengraben Hönggerberg», der als «Lebensraum für Amphibien, Tiere und Pflanzen» zu erhalten sei.

Grundsätzlich, so schliesst der Stadtrat seine Begründung, unterstütze er eine «möglichst uneingeschränkte Nutzung des zusätzlich geplanten Rasenspielfelds». Er wolle daher im «Rahmen der laufenden Planung prüfen», wie der Spielbetrieb in Zukunft unabhängig vom Schiessbetrieb ermöglicht werden können.

Dafür seien Abklärungen mit der Schiessplatzgenossenschaft Höngg, dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Sportamt sowie dem Sicherheitsdepartement notwendig.

0 Kommentare


Themen entdecken