300 Millionen Franken für erneuerbare Energieproduktionsanlagen

Der Stadtrat beantragt einen vierten Rahmenkredit für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. Mit diesen Mitteln wird das Elektrizitätswerks der Stadt Zürich befähigt die Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser weiter auszubauen.

Der Stadtrat beantragt einen vierten Rahmenkredit für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. (Foto: Pixabay)

Spätestens seit Herbst 2022 ist das Risiko einer Strommangellage ins kollektive Bewusstsein getreten. Die damalige Lage wurde nebst der bekannten «Stromlücke» im Winter durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht, wie der trockene Sommer, die eingeschränkte Verfügbarkeit der Kernkraftwerke in Frankreich sowie die Gasknappheit aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine.

Gemäss einer Medienmitteilung der Stadt Zürich zeigen all diese Gegebenheiten aber auch langfristige Entwicklungen im Bereich der Versorgungssicherheit die Wichtigkeit und Dringlichkeit eines Ausbaus der Energieproduktion mit hohem Anteil an Winterstrom auf. Die Stadt Zürich hat das Klimaschutzziel Netto-Null in ihrer Gemeindeordnung festgelegt und sich das Ziel gesetzt, erneuerbare Energien konsequent zu fördern.

Wasser, Solar und Wind im Fokus

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung einen vierten Rahmenkredit über 300 Millionen Franken für erneuerbare Energieerzeugungsanlagen. Damit will der Stadtrat den Umbau des Kraftwerkportfolios des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (EWZ) weiter vorantreiben. Mit den bisherigen Rahmenkrediten aus den Jahren 2008, 2016 und 2002 hat das EWZ sein Produktionsportfolio mit erneuerbaren Energien bereits stark ausgebaut und diversifiziert.

Mit diesem vierten Rahmenkredit sollen vor allem Wasserkraftausbauvorhaben, die Rekonzessionierung von bestehenden Wasserkraftwerken, die Realisierung von hochalpinen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen) und Windparks sowie der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Bereich von Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen tätig sind, finanziert werden.

Um genügend Flexibilität beim Umbau des Stromerzeugungsportfolios zu haben, soll dieser Rahmenkredit auch für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien in den Fokusländern des EWZ (aktuell Frankreich, Deutschland, Norwegen und Schweden) genutzt werden können.

Abschreibung von zwei Vorstössen aus dem Gemeinderat

Mit der Vorlage beantragt der Stadtrat die Abschreibung der Motion, die den Stadtrat beauftragt, dem Gemeinderat einen Antrag für einen Rahmenkredit vorzulegen, mit welchem das ewz befähigt wird, zusätzliche Stromproduktion aus Wasserkraft zu erzielen. Mit dem vorliegenden Antrag ist dieser Auftrag vollumfänglich umgesetzt, weshalb die Motion abgeschrieben werden kann.

Mit einem Postulat wurde der Stadtrat beauftragt, zu prüfen, wie das Pumpspeicherprojekt «Grimsel West» beendigt werden kann und wie der Moorschutz an der Grimsel fristgerecht in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung vollzogen werden kann. Das Projekt «Staudammerhöhung Grimselsee» ist eines der 15 Projekte des Runden Tisch.

Am Runden Tisch waren auch die wichtigsten Umweltverbände beteiligt und es wurden diejenigen Projekte zur Weiterverfolgung ausgesucht, die am besten mit den Zielen der Biodiversität und des Landschaftsschutzes vereinbar sind. Die Weiterverfolgung dieser Projekte liegt im nationalen Interesse. Aus diesen Überlegungen soll das Postulat abgeschrieben werden.

Dank Rahmenkredit bleibt EWZ wettbewerbsfähig

Der Rahmenkredit soll es EWZ ermöglichen, weiterhin in erneuerbare Projekte zu investieren und innert der erforderlichen Zeit durch den Stadtrat beschliessen zu lassen, ohne an den Gemeinderat zu gelangen oder eine Volksabstimmung durchzuführen. So kann das EWZ auch grössere Projekte zügig abwickeln und bleibt wettbewerbsfähig.

Rahmenkredite geben dem EWZ zudem die notwendige Sicherheit beim Abschluss von Geschäften. Die Investitionen werden mit selbst erwirtschafteten Mitteln von EWZ getätigt. Der Stadtrat hat die Vorlage an den Gemeinderat überwiesen. Das letzte Wort dazu werden die Stimmberechtigten an einer Urnenabstimmung haben.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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