Politik
2 x Nein zu Wassergesetz und Hundegesetz
Vor zwei Wochen donnerte auf der Schwägalp eine Lawine zu Tal. Die gewaltigen Schneemassen zerstörten das Restaurant eines Hotels, Personen wurden zum Glück nur leicht verletzt.
21. Januar 2019 — Eingesandter Artikel
Der immense Schneefall führte auch andernorts in den Bergen zu Gefahren: Kantonsstrassen wurden gesperrt, Zugstrecken geschlossen, die höchste Lawinengefahrenstufe ausgerufen.
Naturgewalten dürfen nicht verharmlost werden, erst recht seit im Zuge des Klimawandels vermehrt ausserordentliche Wetterverhältnisse herrschen. Auch im Unterland sind Katastrophenszenarien denkbar. So zeigt das Klimaszenario des Bundes deutlich, dass das Hochwasser-Risiko in Zukunft stark zunehmen wird.
Im Kantonsrat werden die Gefahren derweil heruntergespielt. Gegen die Empfehlung der Gebäudeversicherung setzte die bürgerliche Mehrheit bei der Beratung des Wassergesetzes durch, dass die Anforderungen an den Hochwasserschutz für Gebäude im Kanton Zürich gesenkt werden. Gleichzeitig wurden im Gesetz Restriktionen gegenüber Schutzmassnahmen eingeführt: So dürfen Hochwasserbauten nur ein Minimum an Land beanspruchen und dieses darf kein Bauland sein.
Vor über zehn Jahren führten tragische Beissvorfälle mit Hunden, die insbesondere Kinder betrafen, im Kanton Zürich zum Erlass eines Hundegesetzes. 80 Prozent der Bevölkerung stimmten für das Gesetz, das Kurse für Halterinnen und Halter von grossen oder massigen Hunden vorschreibt. 50 Prozent der Hunde im Kanton Zürich zählen zu dieser Rassetypenliste. Der grösste Teil der Hundehalterinnen und -halter gibt an, dass sich ihr Verhalten gegenüber dem Hund aufgrund des Besuchs der Praxiskurse positiv verändert hat. Die schweren Beissvorfälle gingen in den letzten Jahren deutlich zurück.
Aus den Augen aus dem Sinn: Nicht einmal ein Hundeleben später beschliesst die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat, die obligatorischen Hundekurse ersatzlos zu streichen, obwohl Regierungsrat, Gemeindepräsidien, Tierärztinnen, Hundeverband und Tierschutzorganisationen für die Beibehaltung plädieren, denn die Hundekurse fördern das angstfreie Zusammenleben von Mensch und Hund und den gegenseitigen Respekt.
Schützen wir uns und andere vor künftigen Hochwasserereignissen und schützen wir Kinder und Erwachsene vor schweren Hundebissen. Hochwasserschäden können durch kluge Voraussicht vermieden werden, und jede schwere Hundeattacke ist eine zu viel. Ich empfehle Ihnen deshalb, zweimal ein Nein zum Wassergesetz und zum Hundegesetz in die Urne zu legen.
Esther Straub, SP, Kantonsrätin
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