Wichtige Entscheidungen stehen an

Im Jahr 2016 stehen im Zürcher Kantonsrat verschiedene bedeutende Entscheidungen an. Namentlich in der Finanzpolitik und in der Raumplanung geht es um wichtige Weichenstellungen, aber auch in der Gesundheitspolitik geht es um die Frage der Rolle des Staates und die Patientenversorgung.

Die Finanzplanung sieht 2016 für den kantonalen Haushalt zwar nochmals einen Überschuss vor, rechnet aber für die folgenden Jahre mit Fehlbeträgen. Neben höheren Ausgaben für Bildung und Gesundheit machen sich vor allem geringere Einnahmen nach den verschiedenen Entlastungsmassnahmen im Steuerbereich bemerkbar, namentlich aus der Unternehmenssteuerreform II.

Kantonaler Haushalt gerät in Schieflage

Wenn gleichzeitig aus konjunkturellen Gründen die Steuereinnahmen der juristischen Personen zurückgehen, so gerät der kantonale Haushalt tatsächlich in Schieflage. Ob dabei in erster Linie schmerzhafte Sparmassnahmen nötig sind oder auch Verbesserungen auf der Einnahmenseite, wird der Kantonsrat entscheiden müssen. Ausserdem ist noch ungewiss, was für finanzielle Folgen für die Kantone die gegenwärtig auf Bundesebene diskutierte Unternehmenssteuerreform III haben wird.
In der Raumplanung müssen der Kantonsrat und vermutlich auch die Stimmberechtigten entscheiden, wie es mit der Umsetzung der Kulturlandinitiative weitergehen soll, nachdem das Bundesgericht den Mehrheitsentscheid des Kantonsrates gerüffelt hat, auf die Umsetzungsvorlage gar nicht einzutreten und damit auch einer Volksabstimmung zu entziehen. Nachdem das Zürcher Volk 2012 die Kulturlandinitiative angenommen hat, ist die Sensibilisierung in der Bevölkerung für dieses Thema offensichtlich gross.
Das heisst, die Stimmberechtigten geben einer Siedlungsentwicklung in Zentrumsgebieten und dem Erhalt von Kulturland auf der Landschaft den Vorzug, auch wenn sich damit einige Landgemeinden mit ambitiösen Wachstumsplänen schwer tun.

Wachstumspläne bewältigen

Ausserdem hat der Kantonsrat den Richtplan für das Hochschulgebiet in Zürich festzusetzen. Universität, ETH und Universitätsspital haben auch Wachstumspläne für die kommenden Jahrzehnte. Hier geht es um die Frage, wie weit diese Absichten finanziell tragbar, städtebaulich verträglich und eine massiv höhere Ausnützung mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur bewältigt werden kann.
Am Beispiel des Kantonsspitals Winterthur wird sich zeigen, wie weit der Kantonsrat noch staatseigene Spitäler will. Unter dem Titel «Verselbständigung» behandelt das Parlament eine Vorlage, die in ihrem nächsten Schritt wenig verändern wird. Im dannzumal möglichen Endstadium mit einer neuen Trägerschaft würde aber auch eine Veräusserung dieses für die regionale Versorgung bedeutenden Spitals möglich werden. Deshalb will auch diese Weichenstellung gut überlegt sein.

Benedikt Gschwind, Kantonsrat SP10

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