Ungerecht und undemokratisch

Am 30. November stimmen wir über die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» ab. Die Pauschalbesteuerung erinnert an feudale Zeiten, als Fürsten und Grafen Privilegien genossen.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL

Am vergangenen Wochenende habe ich zusammen mit einem Kollegen von der AL Flugblätter zur nationalen Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» verteilt, die für ein Ja zur Initiative werben. Ein Grossteil der Angesprochenen hatte bereits abgestimmt, signalisierte aber ihre Zustimmung. Das freut mich. Die feudalen Tendenzen – mit Privilegien für einige wenige – sind einer Demokratie unwürdig.

Lex Charlie Chaplin

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung war ursprünglich für ausländische Schauspielerinnen und Schauspieler gedacht, etwa für Charlie Chaplin oder Peter Ustinov, die sich in der Schweiz zur Ruhe setzen wollten. In den vergangenen Jahren verkehrte sich die Ursprungsidee aber ins Gegenteil. Aktive Spitzensportler und im Finanzbereich Tätige entdeckten den Nutzen der Pauschalbesteuerung. Die Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die pauschal besteuert werden, explodierte förmlich. 2012 profitierten in der Schweiz 5634 ausländische Superreiche von der Pauschalbesteuerung: Sie dürfen in der Schweiz nicht arbeiten und werden einzig aufgrund ihres Lebensaufwandes besteuert.

Dort, wo die tiefsten Steuern locken . . .

Trotz Arbeitsverbot hat sich eine Mehrheit der hier ansässigen Pauschalbesteuerten noch nicht zur Ruhe gesetzt und profitiert von der Pauschalbesteuerung, das heisst, sie machen mit dem Steueramt einen Deal. Einer dieser Privilegierten ist der russische Oligarch Viktor Vekselberg, der aus dem Kanton Zürich weggezogen ist, nachdem die Stimmenden der kantonalen AL-Initiative zugestimmt und damit die Pauschalsteuer für Superreiche abschafften. Vekselberg zog umgehend in den Kanton Zug, wo er pauschalbesteuert wird. Für den Kanton Zürich war es kein grosser Verlust.

Für Gotteslohn arbeitend

Ein anderer Pauschalbesteuerter ist der Österreicher Peter Pühringer mit Jahrgang 1942. Obwohl nicht mehr der Jüngste, ist er als Hotelbesitzer des Parkhotels in Vitznau, als Investor, Vermögensverwalter und Verwaltungsratspräsident in zweien seiner Firmen tätig. Die Luzerner Steuerbehörden wollen gegenüber den Medien nicht bestätigen, ob Pühringer pauschalbesteuert ist oder nicht. Klar ist aber, wie der Mediensprecher der Luzerner Steuerbehörden gegenüber der Wochenzeitung, kurz WOZ, sagte, dass «Verwaltungsratsmandate in eigenen Gesellschaften, ohne Bezug von Honoraren, der Pauschalbesteuerung eines Ausländers nicht entgegenstehen». Im Klartext: Wer für Gotteslohn arbeitet, darf pauschal besteuert werden.
Warum 5634 ausländische Millionäre weniger Steuern als hier ansässige Millionäre bezahlen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die feudalen Zeiten, als Grafen und Fürsten von Privilegien profitierten, sollten längst überwunden sein. Die Pauschalsteuer für ausländische Multimillionäre ist ungerecht, undemokratisch, diskriminierend und gehört darum abgeschafft.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Zürich Kreis 10

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