Stadtrat ermöglicht Erhalt und Weiterentwicklung der Siedlung Imbisbühl

Der Stadtrat hat den Schutzumfang für die Wohnsiedlung Imbisbühl in Höngg festgelegt. Ein wichtiger Zeuge der Wohnbauförderung der Zwischenkriegszeit kann damit seinen Charakter behalten und sich auch künftig weiterentwickeln.

Eines der Häuser talseits der Imbisbühlstrasse.

Die westlich vom historischen Dorfkern gelegene Kleinhaussiedlung aus den 1920er Jahren ist im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführt. Auf der Grundlage einer Schutzabklärung von Gebäuden und Gärten hat der Stadtrat den Schutzumfang festgelegt und mit der nun vorliegenden Schutzverordnung Rechtssicherheit im Umgang mit der Siedlung geschaffen. Die Eigentümer konnten ihre Anliegen bei der Erarbeitung des Schutzumfangs einbringen.

Durchgrünte Einheit und schlichter Heimatstil

Die Siedlung Imbisbühl wurde auf Initiative der damaligen Gemeinnützigen Baugenossenschaft Höngg zwischen 1922 und 1927 in sechs Etappen von den Architekten Walter Henauer und Ernst Witschi erstellt. Die fünfzehn zweigeschossigen Doppeleinfamilienhäuser heben sich von ihrer Umgebung, einem heterogenen Wohnquartier, ab und sind als zusammenhängendes Ensemble erkennbar. Charakteristisch sind die kleinteilige Bebauung, die symmetrischen Anordnung entlang der Imbisbühlstrasse sowie die Verwendung gleicher Haustypen, Materialien und Bauformen. Die zugehörigen Gärten fassen das Ensemble zu einer durchgrünten Einheit zusammen. Baukünstlerische Details im schlichten Heimatstil bilden die verschiedenen Bauetappen ab.

Besonderer Schutzwert liegt beim Gesamterscheinungsbild

Der besondere Schutzwert liegt beim Gesamterscheinungsbild der Siedlung, der Gebäudestruktur und der Bausubstanz. Wesentlich sind die kleinen Haus- und Garteneinheiten als siedlungsgliedernder Grünraum, der die Imbisbühlstrasse beidseits säumt und dieser den Charakter einer Wohnstrasse gibt. Das Ensemble soll sich auch künftig qualitätsvoll weiterentwickeln können. So ist in der Schutzverordnung eine Neubauregelung angeführt, die in einzelnen der unterschiedlich grossen Gärten der Siedlung besonders gut gestaltete Neubauten zulässt. Auch Solaranlagen und Dämmmassnahmen an bestehenden Bauten sind erlaubt.

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