Kommt der «Ringling» zu Fall?

Die Baurekurskommission I hat am 23. Juni die Baubewilligung für die umstrittene Überbauung «Ringling» im Quartier Rütihof-Höngg aufgehoben. Die IG pro Rütihof hat einen Sieg errungen und die Bauträgerschaft prüft das weitere Vorgehen.

Hat die IG pro Rütihof den «Ringling» noch vor Baubeginn zu Fall gebracht?

Wie die IG pro Rütihof – contra «Ringling» – diesen Dienstag mitteilte, hat die Baurekurskommission I, BRK, den Rekurs gegen die umstrittene Überbauung «Ringling» im Rütihof gutgeheissen und die Baubewilligung am 23. Juni aufgehoben. Die Kritik der IG hatte sich gegen die geplante Verkehrserschliessung gewandt: Die Verkehrssicherheit sei im Bereich Geeringstrasse durch die Einfahrt zur Tiefgarage des «Ringlings», die Zu- und Wegfahrt zu den Parkplätzen der Ladenlokale und auch durch die Fussgängerpassage zur neugeplanten Bushaltestelle auf der Frankentalerstrasse nicht gewährleistet. Dieser Sicht schloss sich die BRK nun an. In ihrem Entscheid schreibt sie: «Es bestehen Pläne, die geschilderte Verkehrssituation durch die Erstellung eines Verkehrskreisels und eine Verlegung der Bushaltestellen zu entschärfen. Das entsprechende Strassenprojekt ist jedoch noch nicht einmal rechtskräftig festgesetzt, sondern mit Rechtsmitteln angefochten worden (ebenfalls durch die IG Pro Rütihof, Ergänzung der Redaktion). Weil diese Verbesserungen der Verkehrssicherheit nicht gesichert sind, können sie für die Beurteilung der Baureife des Baugrundstückes nicht berücksichtigt werden.» In Würdigung der gesamten Situation stellt die BRK zwar fest, dass die Geeringstrasse im Anstossbereich an das Baugrundstück grundsätzlich in der Lage ist, den anfallenden Verkehr aufzunehmen, bemängelt aber die geplante Konzentration der Grundstückserschliessung auf diesen Abschnitt. Im Entscheid heisst es, dies führe «in einem solchen Mass zu sich durchkreuzenden Verkehrsströmen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist». Und weiter der entscheidende Satz: «Damit fehlt dem Projekt eine ausreichende Erschliessung, und die Baubewilligung ist in Gutheissung der Rekurse aufzuheben.»

Bestärkt und enttäuscht zugleich

Die rekurrierende IG pro Rütihof und die ebenfalls rekurrierenden Immobilienbesitzer fühlen sich in ihrer Opposition bestärkt, bedauern aber zugleich, dass die BRK nicht auch den anderen Einwänden gefolgt ist, namentlich der Verletzung der Bestimmungen für Arealüberbauungen – welche eine besonders gute Einordnung in das Ortsbild verlangt – und der Nichteinhaltung des Quartierplanes Rütihof. «Andere Einwände wurden nur summarisch behandelt oder aber, wie die Verletzung der Lärmnormen, nicht einmal geprüft», teilt die IG mit.

IG gesprächsbereit, Bauträgerschaft überrascht

Jean E. Bollier, Präsident der IG, hofft nun, dass die drei Bauträgerschaften – Baugenossenschaft Sonnengarten, Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft und die Stiftung Alterswohnungen Stadt Zürich – Einsicht haben und auf das Projekt «Ringling» verzichten. Begrüssen würde er, wenn man auf ein anderes, aus dem damaligen Wettbewerb hervorgegangenes Projekt zurückkäme: «Die IG pro Rütihof und die Rekurrenten sind zu entsprechenden Gesprächen bereit und erwarten insbesondere vom Stadtrat ein diesbezügliches, klares Signal.» Mit gutem Willen, so Bollier weiter, könnte wohl innert kurzer Zeit eine rechtsgültige Baubewilligung zustande kommen. Die drei Bauträgerinnen des Projekts «Wohnen für alle am Grünwald», wie der «Ringling» dort heisst, erfuhren vom Entscheid der BRK erst durch den «Höngger». In einer ersten Stellungnahme heisst es, man wolle nun verschiedene Optionen prüfen. Insbesondere sei zu klären, wie lange der Entscheid über die – ebenfalls von den Rekurrenten blockierte – Strassengestaltung und Bus-Linienführung im Bereich Frankentaler-/Geeringstrasse noch auf sich warten lasse. «Bei einem positiven Entscheid», so schreibt Urs Erni, Präsident der Baugenossenschaft Sonnengarten stellvertretend für die Bauträgerschaft, «würde die Begründung der BRK nämlich hinfällig und ein Weiterzug an die nächste Instanz möglich».

Geht der Widerstand ohne Optionen weiter?

Auch werde man prüfen, welche Alternativen zur Erschliessung des geplanten Bauwerks in Frage kommen und in der aktuellen Situation bewilligungsfähig wären. Der Rückgriff auf ein anderes Bauprojekt ist für die Bauherrschaft hingegen keine Option. Speziell deshalb nicht, weil sich an der Erschliessungsproblematik, so die Meinung, per se auch gar nichts ändern würde. Seitens der unterlegenen Bauträgerschaft freut man sich darüber, dass das Projekt in allen wesentlichen Punkten als bewilligungsfähig beurteilt wurde, denn weder die städtebauliche Einordnung noch die Architektur ihres Vorhabens seien von der BRK bemängelt worden, sondern eben einzig die geplante Verkehrserschliessung. Vor diesem Hintergrund dürfte der kämpferische Ton, mit dem die IG pro Rütihof ihre Medienmitteilung abschliesst, eine reale Bedeutung bekommen: «Sollte jedoch am Projekt ‹Ringling› festgehalten werden, indem lediglich für die Erschliessungsproblematik eine andere Lösung vorgeschlagen wird, so werden die Rekurrenten ihren Widerstand wieder aufnehmen und auch das zweite Baugesuch mit grossem Einsatz durch alle weiteren Instanzen hindurch bekämpfen.»

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