Ja zur Durchsetzungsinitiative

Volk und Stände nahmen vor gut fünf Jahren die Ausschaffungsinitiative der SVP an. Diese forderte die zwingende Ausweisung krimineller Ausländer nach schweren Delikten. Der Gegenvorschlag des Bundesrates, der die zwingende Ausweisung vermeiden wollte, wurde deutlich verworfen.

Christoph Marty, Gemeinderat SVP Zürich 10

Stattdessen soll nun in etwa der damals abgelehnte Gegenvorschlag, entgegen des ausdrücklichen Volksentscheides, zur Anwendung kommen. Daher wird jetzt über die Durchsetzungsinitiative befunden, damit das, was am 28.November 2010 an der Urne beschlossen wurde, jetzt endlich Rechtskraft erhält. Ob dies zustande kommen wird, scheint aber alles andere als sicher: Wer kann es dem Stimmbürger verübeln, wenn ihm angesichts der Manipulationsfeuerwerke, die jetzt abgefeuert werden, der Überblick abhanden zu kommen droht. Die krudesten Aussagen der Gegner gipfeln aktuell darin, dass Ausländer, welche einen Apfel stibitzt haben, nach Annahme der Initiative ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren sollen.

Wem nützen kriminelle Ausländer?

Über 70 Prozent unserer Gefängnisplätze sind von Ausländern belegt. Es geht um diejenigen davon, welche ein schweres Delikt begangen haben. Was nützt es der Wohnbevölkerung, wenn sich diese nach Verbüssung ihrer Strafe wieder frei unter uns bewegen können? Wie leider hinreichend belegt, handelt es sich bei einem erheblichen Teil um Wiederholungstäter, welche erneut grosses Leid über ihre Opfer bringen und Schäden zu unser aller Lasten verursachen werden. Bei allem Verständnis für die immer zahlreicheren Fachspezialisten, die mit der Verwaltung dieser Probleme ein Auskommen erhalten haben, die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung fährt am besten damit, wenn nach einem schweren Delikt dem Kriminellen ohne Schweizer Pass die Aufenthaltsberechtigung entzogen wird. Ist der Täter weg, ist die Wiederholungsgefahr weg und die Schweiz wird nachweislich sicherer.

Die Einwände der Abstimmungsverlierer

Der Stein des Anstosses ist wohl der zwingende Ausweisungsmechanismus. Damit wird der Entscheidungsspielraum des Richters eingeschränkt. Aber diesem Aspekt haben die Stimmberechtigten 2010 wohlweislich zugestimmt, war es doch der einzig relevante Unterschied zum Gegenvorschlag. Man wollte damit bewusst den Einfluss der Gerichte beschränken, da das Vertrauen in die gängige Praxis des Umgangs mit Straftätern offenkundig gelitten hat.
Mit einem Ja stellt man sicher, dass Abstimmungsergebnisse von unseren Politikern nicht als beliebige Empfehlungen verstanden werden, sondern als verbindlichen Auftrag. Wenn das Parlament den Volkswillen unterläuft, so soll das Volk korrigierend eingreifen. Ich empfehle deshalb ein Ja zur Durchsetzungsinitiative. Man leistet damit einen Beitrag zu mehr Sicherheit für alle.

Christoph Marty, SVP, Gemeinderat

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