IG Pro Rütihof abgeblitzt

Im ersten vor Bundesgericht letztinstanzlich verhandelten Verfahren ist die IG Pro Rütihof – contra Ringling – abgeblitzt. Doch zwei weitere Klagen sind hängig.

Das Bundesgericht hat die von der IG Pro Rütihof eingereichte Gemeindebeschwerde gegen die von der Stadt Zürich mit der Bauträgerschaft des «Ringlings» ausgehandelten Baurechtsverträge abgewiesen. In der Klage hatte die IG der Stadt vorgeworfen, die Baurechtsvergabe für den nichtsubventionierten Wohnungsbau der Stadt Zürich beruhe auf ungenügenden gesetzlichen Grundlagen und die Berechnung der Baurechtszinse sei willkürlich und falsch. Das oberste Gericht sah dies nun anders und aberkannte den Einsprechenden – für diese überraschend, wie Jean E. Bollier, Präsident der IG, schreibt – die grundlegende Legitimation zur Klage. Die IG will das komplexe Urteil erst nach eingehender Prüfung weiter kommentieren. Weiterhin vor Verwaltungsgericht hängig ist das Verfahren gegen den Kreisel und die Verkehrsführung an der Frankentaler-/Geeringstrasse, ein Entscheid wird in den nächsten Monaten erwartet. Bei der Baurekurskommission 1 ist zudem der Rekurs der IG gegen die erteilte Baubewilligung für den «Ringling» in Verhandlung. Hier wird mit Spannung ein erster Entscheid noch vor den Sommerferien erwartet.

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