Friedensrichter-Kandidatinnen zur Wahl

Nach 23 Jahren im Amt geht der Friedensrichter der Kreise 6 und 10, Robert Schönbächler, demnächst in Pension. Zwei Kandidatinnen bewerben sich um die Position als Friedensrichterin: Ursula Weber Rajower, Rechtsanwältin und CVP Parteimitglied und Christine Stokar, Bezirksrätin und SP Parteimitglied. Beide sind von ihrem beruflichen Hintergrund bestens für das Amt geeignet. Da es sich um eine Personenwahl handelt, stellte ihnen der Höngger ein paar persönliche Fragen. Und so haben die beiden Frauen geantwortet. Der erste Wahlgang der Ersatzwahl zum Friedensrichter für die Kreise 6 und 10 findet am 26. November statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 4. März 2018.

Höngger: Was qualifiziert Sie zum Amt der Friedensrichterin?

Ursula Weber Rajower: «Kompetent. Erfahren. Fair.» Mein Wahlslogan ist keine leere Floskel, sondern drückt aus, was mich befähigt, dieses Amt auszuüben: Meine Ausbildung zur Juristin mit Anwaltspatent steht für meine Kompetenz. Meine Arbeit als Richterin und Anwältin haben diese Kompetenz mit Erfahrung in juristischer und menschlicher Hinsicht angereichert. Schliesslich kann ich auch gut zuhören und mich in die Lage anderer Personen einfühlen, was mir faires Verhalten ermöglicht. Diese Fähigkeiten erlauben es mir, die Probleme derjenigen Menschen, die auf dem Friedensrichteramt aufeinandertreffen, rasch zu erfassen und auch bei schwierigen Konflikten zu vermitteln.

Was interessiert Sie an diesem Amt besonders?

Das Friedensrichteramt interessiert mich als Ort, wo Menschen mit einer streitbelasteten Vorgeschichte zusammenkommen. Dank meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin und Richterin weiss ich, dass dies der beste Zeitpunkt ist, den Konflikt zu lösen, bevor die Parteien sich in nervenaufreibende und teure Prozesse verstricken. Als Friedensrichterin kann ich in dem Zeitfenster, das für diesen Schlichtungsversuch zur Verfügung steht, den Parteien einen fairen Vorschlag unterbreiten, der auch ihren Chancen und Risiken im Prozessfall Rechnung trägt. Dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, stelle ich mir sehr befriedigend vor.

Sind Sie beim Vermitteln im privaten Umfeld auch schon an Grenzen gestossen?

Im privaten Umfeld bin ich Ehefrau, Freundin, Tochter, Schwester, Nachbarin etc. und nicht in erster Linie Vermittlerin. Wenn jemand aus meinem privaten Umfeld mich um einen Ratschlag oder ein Vermitteln ersucht, helfe ich aber sehr gerne, auch indem ich aufzeige, worauf ein Streit hinausläuft, wenn man sich nicht findet. An meine Grenzen bin ich dabei bisher zum Glück noch nicht gestossen.

Welches ist Ihr grösstes Erfolgserlebnis im Privaten?

Ich ordne mein Leben im Privaten nicht nach Situationen, in denen ich mich als erfolgreich erlebe. Ich kann Ihnen somit nicht sagen, welches mein grösstes Erfolgserlebnis im Privaten ist. Dankbar bin ich dafür, dass ich in einer glücklichen Beziehung lebe, ein intaktes familiäres Umfeld und gute Freunde habe. Mein Beruf, der mich in viele Abgründe blicken lässt, zeigt mir, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist und auch nicht nur von einem selbst abhängt.

Wie lange möchten Sie dieses Amt ausüben?

Nach dem Studium arbeitete ich acht Jahre am Bezirksgericht Zürich, dann zwanzig Jahre als Anwältin. Mein Berufsleben zeichnet sich also durch Beständigkeit aus. Gerne möchte ich deshalb die verbleibenden zwölf Jahre meines Berufslebens in den Dienst dieses Amtes stellen – falls ich denn am 26. November gewählt werde und bei den Wiederwahlen erneut das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler geschenkt bekomme.

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