Erwerbsausfall wegen Invalidität oder im Todesfall

Wie ist man versichert, wenn man invalid wird? Oder wie ist die Familie im Todesfall abgesichert? Ein Erwerbsausfall hat oft gravierende Folgen. Deshalb lohnt es sich, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Erwerbstätige sind finanziell gut abgesichert, wenn sie wegen eines Unfalls invalid werden. Ist aber eine Krankheit schuld, sieht es anders aus. Auch für den Todesfall ist es sinnvoll, seine Lieben abzusichern – zum Beispiel mit einer Risikoversicherung.

Invalidität

In der Schweiz sind Krankheiten rund achtmal so oft Ursache für Invalidität wie Unfälle. Wer wegen einer Krankheit erwerbsunfähig wird, erhält von der Unfallversicherung jedoch keine Rente. Dafür springt die Pensionskasse ein. Auch wenn die Leistungen der Pensionskasse gut sind, bleibt im Schadenfall eine Einkommenslücke. Diese lässt sich mit einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung schliessen.

Wer braucht eine private Invalidenrente?

Entscheidend ist die individuelle Situation: Welche Leistungen erhält man und wie viel Geld wird bei einer krankheitsbedingten Invalidität benötigt? Als Faustregel gilt, dass die Renten aus der Invalidenversicherung und der Pensionskasse ungefähr 60 Prozent des letzten Einkommens abdecken – je höher der Lohn, desto tiefer der Prozentsatz. Eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung macht dann Sinn, wenn die Zahlungen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten langfristig zu decken.

Todesfall

Wer seine Familie absichern möchte, kann die Invalidenrente mit einer Todesfallversicherung kombinieren. Diese hilft den Hinterbliebenen, die Lebenshaltungskosten zu decken und allfällige Schulden zu tilgen. Nehmen die finanziellen Verpflichtungen wie Hypotheken oder Kinder in der Ausbildung laufend ab, eignet sich eine Todesfallversicherung, deren anfänglich versicherte Summe von Jahr zu Jahr um einen gleichbleibenden Betrag abnimmt. Für die Absicherung gleichbleibender Kreditsummen macht eine Todesfallversicherung mit konstantem Kapital Sinn. Die anfänglich festgelegte Summe bleibt während der gesamten Vertragsdauer gleich.

Steuern sparen mit der Säule 3a

Die gebundene Vorsorge bietet mit der Säule 3a Steuervorteile: die Prämien können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei der Säule 3b hingegen sind die Abzugsmöglichkeiten kantonal verschieden. Eine Fachberatung ist hier angezeigt.

Christian Schindler, Generalagent der Mobiliar Zürich
Telefon 044 217 99 11
E-Mail an zuerich@mobiliar.ch
www.mobiliar.ch/zuerich

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