Einsprache gegen Strassensanierung erhoben

Die Geleise und Werkleitungen der Limmattalstrasse zwischen Schwert und Wartau sind saniert. Gegen die Pläne des Tiefbauamtes für das letzte zu sanierende Teilstück zwischen Wartau und Winzerstrasse haben Anwohnende Einsprache erhoben.

Ob und wie Verkehrswege zusammengeführt werden sollen, darüber scheiden sich die Geister.

Nach Einsprachen im Rahmen des Verfahrens «Mitwirkung der Bevölkerung », die grösstenteils abgelehnt worden waren, haben die einspracheberechtigten Anwohner nun, nach der öffentlichen Planauflage, fristgerecht Einsprache erhoben. So sei zum Beispiel der im damaligen Einspracheverfahren «Mitwirkung der Bevölkerung» noch stattgegebene Punkt «Fussgängerstreifen Bombachsteig» nicht richtig in die Pläne für die Ausschreibung aufgenommen worden. Anstatt ihn an der heutigen Lage zu belassen, ist er auf den Plänen noch immer westlich und direkt vor der Garageneinfahrt Limmattalstrasse 291 eingezeichnet. Zudem wurden in den neuen Plänen die Fussgängerstreifen bei der Tramhaltestelle Wartau in Fahrtrichtung stadtauswärts eliminiert. «Das ist eine untragbare Gefährdung der Fussgänger, die von der nördlichen Seite der Limmattalstrasse entweder die Strasse überqueren oder die Traminsel für die Fahrt stadteinwärts erreichen wollen, insbesondere weil hier Tram, Bus und Privatverkehr verkehren», heisst es in der Einsprache. Im Teilbereich Wartau bis Winzerstrasse soll die heute separate Fahrspur für private Fahrzeuge stadtauswärts mit der Fahrspur für Tram und Bus zu Gunsten einer Baumallee und eines Fahrradstreifens zusammengelegt werden. Auf die Baumallee und die Zusammenlegung der Fahrspuren sei zu verzichten oder die Baumallee sei auf die südliche Seite der Strasse zu verlegen, wird nun verlangt. Oder dann – sollte auf der Zusammenlegung der Fahrspuren beharrt werden – sei auf die Baumallee zugunsten eines zweiten Radstreifens stadteinwärts zu verzichten.

Verkehrszusammenlegung und Baumallee

Als Begründung für diese Begehren machen René Steiner und die Mitunterzeichnenden verschiedene Gründe geltend. So sei zwar im kantonalen Richtplan für diese Strecke ein Veloweg vorgesehen und die Allee sei im Alleenkonzept der Stadt Zürich eingezeichnet und beides muss von den Ämtern «sofern technisch sinnvoll und umsetzbar» realisiert werden. Beides treffe hier aber nicht zu, wird moniert: Die Zusammenführung von öffentlichem und privatem Verkehr auf dieselbe Spur sei ein Sicherheitsrisiko und entspreche nicht dem, was andernorts umgesetzt werde. Zumal sei dies stadtauswärts, wo der Verkehrsfluss eigentlich beschleunigt werden müsste, widersinnig. Verlangt wird, die Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung in einem einjährigen Testversuch sichtbar zu machen. Gegen die Baumallee wird aus verschiedenen Gründen Einsprache erhoben. Es geht dabei um bereits vorhandene Grünbestände, Schattenwurf, die Pflege der Rabatten und nicht eingehaltene Pflanzenabstandsvorschriften. Sollte die Stadt an der Allee jedoch festhalten, so sei diese wenigstens auf die südliche Strassenseite zu verlegen. So käme zum Beispiel der Schattenwurf auf die öffentliche Strasse zu liegen anstatt in die privaten Vorgärten. Auf die Baumalle sei indes ganz zu verzichten, sollte an der Zusammenlegung der Fahrspuren festgehalten werden. Dies dann zu Gunsten eines zweiten Fahrradstreifens stadteinwärts. «Die Veloroute ist im regionalen Richtplan eingetragen, welcher behördenverbindlich ist. Hingegen handelt es sich beim städtischen Alleenkonzept bloss um eine verwaltungsinterne Arbeitsgrundlage für die im Strassenraum tätigen Dienstabteilungen », heisst es in der Einsprache. Zudem sei der geplante Fahrradstreifen stadtauswärts auch aus Sicht der Benutzer auf der falschen Strassenseite. Dort, mit leichtem Gefälle, ist es kein Problem, sich mit dem Fahrrad im täglichen Verkehr einzugliedern. Schlechter sieht dies auf der stadteinwärts mit der nicht zu unterschätzenden Steigung aus, die von den Radfahrern oft etwas im Zickzack zurückgelegt wird.

Baubeginn voraussichtlich Sommer 2015

Kommt es nun wegen der Einsprache zu Verzögerungen? Nicht unbedingt, denn Zeit zur Bereinigung von Einsprachen werde in den Planungsprozess von Infrastrukturbauten eingeplant, wie die Kommunikationsstelle des Tiefbauamtes mitteilt: «Es kann aber zu einer Verzögerung kommen, wenn die Einsprechenden den Entscheid über den ganzen gerichtlichen Instanzenweg weiterziehen». Gemäss heutigem Stand der Projektplanung wird der Baubeginn voraussichtlich im Sommer 2015 sein.

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