Der Willensvollstrecker

Aufgabe des Willensvollstreckers ist es, den letzten Willen einer Person umzusetzen. Er nimmt ein Inventar auf, verwaltet das vorhandene Vermögen, tilgt Schulden und führt die Erbteilung durch. Der Willensvollstrecker kann mittels Testament ernannt werden. Dazu kann zum Beispiel eine natürliche Person, eine Bank oder eine Anwaltskanzlei bestimmt werden.

Michael Tanner, Rhombus Immobilien

Dem Willensvollstrecker kommt im vorbeschriebenen Prozess eine starke Stellung zu. Die Auswahl ist daher mit grossem Bedacht vorzunehmen. Ein positives Vertrauensverhältnis zwischen Testator und Willensvollstrecker ist ein Hauptfaktor für eine erfolgreiche Abwicklung des Mandats. Auch der Kostenfrage sollte Beachtung geschenkt werden. Der Willensvollstrecker arbeitet nicht gratis und soll auch nicht unnötig Aufwand verursachen, der einen Grossteil des Nachlasses verschlingt.

Die gewissenhafte Ausführung eines Auftrags bedingt dessen klare Formulierung. Entsprechend kommt der exakten und detaillierten Formulierung des letzten Willens genauso grosse Bedeutung zu wie der Wahl des Willensvollstreckers selbst. Im Idealfall verfügt er über fundierte Kenntnisse im Ehe- und Erbrecht und formuliert mit dem Testator dessen letzten Willen.

Wann ist ein Willensvollstrecker wirklich empfehlenswert?

Wenn der künftige Erblasser über keine gesetzlichen Erben verfügt oder er mittels Testament einander unbekannte Erben einsetzt und/oder Vermächtnisse ausrichtet, dann ist der Beizug eines Willensvollstreckers empfehlenswert. Ebenso wenn die künftigen Erben untereinander zerstritten sind oder nach dem Erbfall ein Streit auszubrechen droht. Zum Beispiel auch, weil die Möglichkeit besteht, dass ein oder mehrere Erben andere Erben übervorteilen könnten. Ferner wenn Erben Wohnsitz im Ausland haben oder ihr Aufenthalt unbekannt ist und sie somit nicht direkt an der Inventarisation, Verwaltung und Teilung des Erbes teilnehmen können.

Rhombus Partner Immobilien AG steht bei Fragen zum Ehe- und Erbrecht sowie zur Durchführung von Willensvollstreckermandaten und Nachlassverwaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, zur Verfügung. Alle Anliegen werden professionell, diskret und zu fairen Tarifen behandelt.  (pr)

Rhombus Partner Immobilien AG

Michael Tanner
Notariats- und Vertragswesen
Hönggerstrasse 115
8037 Zürich
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