Der Kampf um den «Ringling» geht weiter

Seit Mitte März stehen die neuen Baugespanne für die Grossüberbauung «Ringling» im Rütihof. Einziger Unterschied zur letzten Auflage: Die geänderte Zufahrt. Kein Unterschied: Die «IG Pro Rütihof – contra Ringling» rekurriert erneut.

Panoramabildmontage vor Ort: Die projektierte Einfahrt zum «Ringling» wurde von der Geeringstrasse (rechts) in die Strasse Im oberen Boden (links) verlegt.

Die Geschichte um die letzte grosse Bauparzelle im Rütihof, im Besitz der Stadt Zürich, wird mindestens um ein Kapitel reicher. Nachdem im Frühling 2011 ein Rekurs der Bauträgerschaft gegen das im Juni 2010 wegen mangelhafter beziehungsweise gefährlicher Erschliessung von der kantonalen Baurekurs-Kommission I abgelehnte ursprüngliche Baugesuch abgelehnt worden war, überarbeitete die Bauträgerschaft das Projekt, verlegte die bemängelte Zufahrt zur Tiefgarage von der Geeringstrasse an die Strasse Im oberen Boden und reichte am 13. April 2012 ein neues Baugesuch ein. Am 25. April beschloss die Mitgliederversammlung der «IG Pro Rütihof – contra Ringling» − sie vertritt immerhin 165 Personen − einstimmig, auch gegen dieses rechtlich vorzugehen. Am Vorverfahren, der sogenannten Interessenwahrung, nehmen 123 Personen direkt teil, wie Jean E. Bollier, Präsident der IG, mitteilt: «Der eigentliche Rekurs erfolgt dann mit dem zu erwartenden zustimmenden Entscheid des Stadtrates, welcher in ein paar Monaten erfolgen dürfte.» Ebenso wird die IGER, die Interessengemeinschaft der benachbarten Eigentümer, darunter vier grosse Immobilienbesitzer, rekurrieren. Sie befürchten durch das Bauvolumen des «Ringlings» Minderwerte für ihre Liegenschaften. Die Mitglieder der IG wehren sich seit bereits sechs Jahren in erster Linie gegen die massive Blockrandbebauung des «Ringlings». Ihrer Ansicht nach passt der «uniform als Plattenbau konzipierte, bis zu 25 Meter hohe Baukörper» nicht zu den übrigen Bauten im Rütihof. Zudem seien die Ost- und Südfassaden mit ihren Patiobalkonen – hinter dem anmutigen Begriff «verbergen» sich Balkone, die wegen des Strassenlärms mannshoch bis auf ein kleines Guckloch zugemauert werden − schlicht hässlich und höchst umstritten.

Festhalten der Bauträgerschaften und des Stadtrates

Die IG Pro Rütihof hatte nach dem Scheitern des ersten Projektes vor Jahresfrist die Bauträgerschaft des «Ringlings» − die Baugenossenschaften Sonnengarten und Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft sowie die Stiftung für Alterswohnungen der Stadt Zürich − aufgefordert, vom Projekt Abstand zu nehmen und auf ein anderes aus dem seinerzeitigen Wettbewerb zurückzugreifen. «Mindestens zwei andere Vorschläge waren darunter», sagt Bollier, «die bei in etwa gleichen Kosten eine städtebaulich bessere Integration aufgewiesen hätten.» Doch die Bauträgerschaft wie auch der Stadtrat winkten ab mit der Begründung, die Baurekurskommission habe die Gestaltung der Bauten nicht bemängelt. «Kein Wunder», sagt die IG, «die Baurekurskommission hat sich in ihrem ablehnenden Entscheid vor allem mit der Erschliessungsfrage befasste. Ob es auch schon ein tief- greifendes Auseinandersetzen mit der Gestaltung gegeben hat, ist zu bezweifeln.» Hochbauvorstand André Odermatt bestätigte die ablehnende Haltung auch in einer Antwort zu einer Interpellation der Höngger Gemeinderäte Guido Trevisan (GLP) und Alexander Jäger (FDP).

«Bauverzögerer» und Gestaltungsfragen

Aus Kreisen der SP ist die IG pro Rütihof wiederholt bezichtigt worden, den Bau der Wohnungen, insbesondere auch der dringend notwendigen Alterswohnungen sowie der Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Hort, Gemeinschaftszentrum, Cafeteria und Laden, zu verzögern. «Wir weisen diese Anschuldigungen entschieden zurück», wehrt sich Jean E. Bollier im Namen der IG, «mit etwas gutem Willen und weniger Sturheit könnte die Überbauung längstens stehen und bewohnt sein.» Nun drohe nochmals ein langes Verfahren durch drei weitere Gerichtsinstanzen bis wohl hinauf zum Bundesgericht. Der IG geht es dabei besonders um die Anwendung einer besonderen Bestimmung für Arealüberbauungen in den Artikeln 70 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG), wo es heisst: «Arealüberbauungen müssen wegen der Mehrnutzung, die sie bekommen, erhöhten Anforderungen an der Gestaltung [. . . ] genügen. Insbesondere sind die Beziehungen zum Orts- und Landschaftsbild, die kubische Gliederung und der architektonische Ausdruck, Umfang und Gestaltung der Freiflächen [. . . ] zu beachten.» Für die Rekurrenten steht ausser Frage, dass auch der «neue Ringling» diese «erhöhten Anforderungen» nicht erfüllt. Doch zum Thema «Arealüberbauung und Gestaltungsanforderungen» hat sich noch kein Gericht geäussert, obwohl es darob immer wieder zu heftigen Diskussionen unter betroffenen Anwohnern kommt.

Teilerfolg im Streit um den Verkehrskreisel

Im grossen anderen Rekursverfahren gegen die Errichtung eines neuen Verkehrskreisels auf der Frankentalerstrasse bei der Einmündung der Geeringstrasse, inklusive neuer Bushaltestellen, hat die IG pro Rütihof kürzlich einen Teilerfolg erzielt. Noch vor Jahresfrist hatte vor Bundesgericht die Legitimation zur Ergreifung des Rekurses erstritten werden müssen, nun hat mit Entscheid vom 19. April das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die beiden Vorinstanzen, Stadtrat und Regierungsrat, angewiesen, über die Unfallgefahren beim Kreisel eine neue Überprüfung anzustellen. Das Gefahrenpotential eines Kreisels auf der regionalen Umfahrungstangente, welche die Frankentalerstrasse ist, ist nicht unerheblich, denn die neuen Bushaltestellen für die Busse nach Regensdorf und die VBZ-Linie 89 in beide Fahrtrichtungen sowie die Fussgängerstreifen quer über die Fahrbahnen vor und nach dem Kreisel stellen alle Verkehrsteilnehmer vor erhöhte Anforderungen. «Die gegenwärtige Verkehrssituation, insbesondere auch die jetzigen Bushaltestellen haben sich bewährt und können mit ein paar einfachen Anordnungen noch verbessert werden», hält die IG Pro Rütihof fest und fordert, auf den Bau eines Kreisels an diesem Ort zu verzichten. Auch hier ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen.

0 Kommentare


Themen entdecken