Denkwürdige Abstimmung in der Kirche Höngg

An der ausserordentlichen reformierten Kirchgemeindeversammlung ging es vergangenen Freitag ungewohnt hoch zu und her. Letztlich wurde, entgegen dem Willen der Mehrheit der Kirchenpflege, dem umstrittenen Zusammenschlussvertrag zugestimmt.

Die reformierte Kirchgemeinde Höngg zählt rund 6200 Mitglieder. Trotz mehrfachen Einladungen auf allen Kanälen erschienen nur 134 von ihnen zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am Freitag, 9. Juni. Das «nur» ist allerdings relativ, den üblicherweise sind es noch viel weniger, was Jean E. Bollier, Präsident der Kirchenpflege dazu verführte, von einer repräsentativen Zahl zu sprechen.
Er selbst leitete moderierend durch den Abend, dessen einziges Traktandum der Zusammenschlussvertrag war. Zur Erinnerung: Am 28. September 2014 stimmten die reformierten Stadtzürcher darüber ab, ob sie alle heute 33 noch eigenständigen Zürcher Kirchgemeinden plus Oberengstringen zu einer einzigen (Modell A), oder zu zwölf grösseren zusammenzuschliessen sollen (Modell B). Beide Varianten stiessen in Höngg und andernorts nicht auf Begeisterung, doch auch hier wurde im Stichentscheid das Modell A mit 56.5 Prozent Ja-Anteil gutgeheissen. Seither sind diverse kirchliche Arbeitsgruppen auf verschiedenen Ebenen daran, die «Reform 2014 – 2018» umzusetzen. In drei Pilotgemeinden wurde der Zusammenschluss bereits erprobt.
Damit der auf den 1. Januar 2019 anvisierte Start auch klappt, stimmen derzeit alle 33 Gemeinden und Oberengstringen über den unterdessen vorliegenden Zusammenschlussvertrag, welcher die verbindliche Rechtsgrundlage bildet, ab, , dieser wurde auch von der Zentralkirchenpflege mit nur zwei Gegenstimmen verabschiedet. 17 Kirchgemeinden stimmten bis letzten Freitag bereits zu, nur Oerlikon lehnte bisher ab. Sobald 24 Gemeinden zugestimmt haben, ist das nötige Quorum erreicht und der Vertrag tritt in Kraft.

Warten auf übergeordnetes Recht

Andreas Hurter, Gesamtprojektleiter der Reform und Präsident des Reformierten Stadtverbandes Zürich, zeigte eingangs in seinem Referat die sich negativ entwickelnden Mitgliederzahlen der reformierten Kirche und die resultierenden finanziellen Defizite auf. Auch auf die geplante Struktur, in der sich innerhalb der einen grossen Kirchgemeinde einzelne Gemeinden zu grösseren zusammenschliessen – ähnlich wie in den Kreisschulpflegen – ging Hurter ein. Und er widersprach bereits dem Hauptkritikpunkt der Reformgegner, man kaufe mit diesem Vertrag, in dem zu vieles noch nicht geregelt sei, die berühmte Katze im Sack. «Am 1. Januar 1519, also genau 500 Jahre, bevor die Reform in Kraft treten soll, wurde der Reformator Huldrich Zwingli Leutpriester am Grossmünsterstift», schloss er und forderte Höngg auf, im Gedanken an die Reformation der Reform zuzustimmen. Danach wurde der Vertrag, der die Organisation und die Umsetzung des Zusammenschlusses bis zum Inkrafttreten der neuen Kirchgemeindeordnung regelt, vorgestellt. Strittiger Punkt war und blieb, dass viele die Organisation betreffenden Elemente, die eigentlich in den Vertrag gehören würden, erst in einer umfassenden Präambel festgehalten werden konnten – was eben an die besagte «Katze im Sack» erinnert. Dazu kam es, wie es im erläuternden Bericht der Zentralkirchenpflege des reformierten Stadtverbands Zürich heisst, weil «die für die künftige Organisation der Kirchgemeinde Zürich notwendigen übergeordneten Rechtsgrundlagen derzeit noch nicht feststehen». Zum Beispiel jene, welche es überhaupt ermöglichen, die Kirchgemeindeversammlung durch ein Kirchgemeindeparlament zu ersetzen. Oder auch, die Kirchgemeinden überhaupt in Kirchenkreise zu gliedern. Erst nachdem der Kantonsrat das Kirchengesetz, die Kirchensynode und die Kirchenordnung revidiert haben, kann in der Kirchgemeindeordnung geregelt werden, wie alles sein wird und wo die Kompetenzen genau liegen. Gemäss Terminplanung des Kirchenrats soll die Kirchenordnung im Herbst 2018 zur Abstimmung gebracht werden. Und eben deshalb konnten die wichtigsten Eckpunkte, die für die künftige Organisation der Kirchgemeinde Zürich strukturbestimmend sind, erst in einer Präambel, einer Absichtserklärung, festgehalten werden.

Pro und Kontra

Nebst anderen befürwortenden Rednern berichtete Leonie Ulrich, Stellvertretende Präsidentin der reformierten Kirchenpflege und im Reformprozess seit Beginn sehr engagiert, kurz über die gemachten, positiven Erfahrungen und setzte sich von Herzen für ein Ja ein. Das Gremium aus Höngger Vertreterinnen und Vertretern der Kirchgemeinden sowie jener Oberengstringens – die bis 1978 übrigens noch zu Höngg gehört hatte – und Wipkingens arbeite sehr effizient und mit Freude zusammen, sagte sie. Doch wäre es nach der Mehrheit der derzeit nur acht Mitglieder zählenden Höngger Kirchenpflege gegangen, so hätte auch Höngg den Vertrag ablehnen sollen. Deren Präsident, Jean E. Bollier, vertrat denn auch als Sprecher diese Mehrheit. Er sah und sieht weder Grund noch Not zu einem Zusammenschluss. Die Höngger Kirchgemeinde sei genügend gross, erfülle ihre Aufgaben bestens und habe auch keine finanziellen Sorgen. Er unterstütze die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, doch eine einzige Kirchgemeinde Stadt Zürich brauche es nicht, sagte Bollier – was in manchen Bänken des Kirchenschiffes ungläubiges Kopfschütteln und Murren auslöste. Offensichtlich wurde dort Bolliers ablehnende Haltung dem Vertrag gegenüber als Missachtung des Abstimmungsentscheids von 2014 verstanden, um den es de facto längst nicht mehr geht.

Emotionale Voten, offene Abstimmung

Nachdem alles gehört war, war das Mikrofon offen für Voten aus der Basis. Diese nahm in ungefähr ausgewogenem Verhältnis Pro und Kontra die Gelegenheit mit engagierten, leidenschaftlichen Stellungnahmen und Aufrufen wahr.
Die Gegner warnten vor einem «Moloch» und bezweifelten, dass die heute selbständigen Gemeinden künftig in der einen grossen Kirchgemeinde überhaupt noch etwas zu sagen habe. Tatsächlich wird man einen Teil der Autonomie abgeben müssen, was manch einen unangenehm an 1934 erinnern mag, als Höngg von Zürich eingemeindet wurde. Die Befürworter votierten ebenso kräftig für den eingeschlagenen Weg und Zuversicht, dass dieser Prozess, von der Basis mitbestimmt, schon zu einem guten Ende finden werde. Egal auf welcher Seite man stand, aber eines war deutlich: Die Höngger Kirchgemeinde lebt und ist sehr engagiert. Öffentliche Debatten wie sie dieser Abend bot, täte mancher anderen Vereinsveranstaltung sehr gut. Bedauerlich war einzig, dass Jean E. Bollier in dieser Phase des Abends seine beiden Rollen – jene des Moderators und jene des Sprechers der ablehnenden Mehrheit der Kirchenpflege – nicht immer zu trennen vermochte und, neben den Rednern stehend, mit Zwischenbemerkungen diese aus dem Konzept brachte. Als er dann seinerseits noch eine Schlussbemerkung anbringen wollte, wurde er von mehreren, für eine Kirche geradezu unerhört lauten Rufen nach einer sofortigen Abstimmung übertönt.
Also wurde abgestimmt. Zuerst über einen Antrag auf geheime Abstimmung, was nach dieser hitzigen Debatte hätte angebracht sein können. Doch die Gemeinde zeigte sich transparent und wollte auch so abstimmen. Der Moment der Wahrheit war gekommen – und die reformierte Kirchgemeindeversammlung Höngg stimmte als bislang 18. Gemeinde mit 73 Ja gegen 51 Nein dem Zusammenschlussvertrag zu. Die nötige Mehrheit war erreicht, nach Enthaltungen wurden nicht mehr gefragt.

Zusammensitzen und weitergehen

Bereits beim anschliessenden Apéro im Sonnegg sassen Gegner und Befürworter wieder zusammen. Auch Andreas Hurter blieb noch und betonte, dass er hier wie auch schon andernorts die Befürchtungen der Gegner des Vertrages sehr wohl gehört habe und man diese ernst nehmen werde. Und er zeigte sich überzeugt, dass im weiteren Reformprozess, gerade weil noch vieles nicht klar geregelt ist, der Spielraum für Veränderungen «von unten nach oben» sehr wohl gross sei – und dass dies mit so engagierten Kirchgemeindemitgliedern wie Höngg sie habe hoffentlich auch gelänge.
Nach der Abstimmung in Höngg fehlen nun also noch sechs weitere, zustimmende Gemeinden, damit der Zusammenschlussvertrag die erforderliche Mehrheit erreicht. Finden sich diese wider Erwarten nicht, so liesse sich, so hält die Zentralkirchenpflege fest, «der 2014 gefasste Grundsatzbeschluss, eine Kirchgemeinde Zürich zu bilden, auf dieser Basis nicht umsetzen. Es müsste mit einem neuen Vertrag ein zweiter Anlauf genommen werden».

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