Sichern und Versichern

Heute möchte ich auf eine Institu­tion eingehen, die selten im Rampenlicht steht, aber mit mehr als 200 Jahren zu den ältesten Einrichtungen des Kantons Zürich gehört: die Gebäudeversicherung. Das Versichern der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden wie zum Beispiel Überflutungen oder Hagel gehört zu den ältesten Aufgaben unseres Kantons.

Benedikt Gschwind, Kantonsrat SP

Brände haben früher Existenzen zerstört. Der Solidaritätsgedanke hat hier deshalb sehr früh eingesetzt, um in der Gemeinschaft für Schäden aufzukommen. Die Bauten sind heute von ihrer Bauweise her nicht mehr so anfällig für eine Zerstörung, doch der Kanton ist heute mit 290000 versicherten Gebäuden so dicht besiedelt, dass sich eine Gebäudeversicherung trotzdem lohnt.
Viele fragen sich, warum diese Risiken nicht von privaten Versicherern übernommen werden können. Nun, das Besondere der Gebäudeversicherung ist die Kombination mit dem Brandschutz und der Feuerwehr, das heisst, mit der Schadenvermeidung und der Schadenbegrenzung. Dies sind hoheitliche Aufgaben und deshalb beim Staat richtig angesiedelt. Die Gebäudeversicherung hat ein sehr einfaches Tarifmodell: 1000 Franken Versicherungssumme kosten 32 Rappen. Mit diesen Prämieneinnahmen werden auch in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Aufgaben der Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens finanziert.

Weder Steuergelder noch eine Staatsgarantie

Die Gebäudeversicherung ist mit ihren Prämieneinnahmen selbsttragend und benötigt weder Steuergelder noch eine Staatsgarantie. Mit 468 Milliarden Versicherungssumme und jährlichen Prämieneinnahmen von 115 Millionen setzt sie einiges Geld um, und das Anlegen der 1,4 Milliarden Franken ist eine herausfordernde Aufgabe.
Seit dem Jahre 2000 ist die Gebäudeversicherung eine selbständige Anstalt des Kantons und nicht mehr Teil der kantonalen Verwaltung. Ein besonderes Gesetz regelt die Aufgaben und Kompetenzen. Ein vom Regierungsrat gewählter Verwaltungsrat von sieben Personen übt die Aufsicht aus, der Kantonsrat ist zuständig für die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung.

Keine Furcht vor Bränden und Elementarschäden nötig

Die vom Schreibenden präsidierte Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Kantonsrats, kurz AWU, kümmert sich darum, ob mit den von den Versicherten anvertrauten Geldern haushälterisch umgegangen und der gesetzliche Auftrag in den drei Bereichen Brandschutz, Versicherung und Feuerwehr erfüllt wird. Der Kantonsrat hat am letzten Montag den Geschäftsbericht 2013 mit 165:0 Stimmen genehmigt.
Das Beispiel der Gebäudeversicherung zeigt, dass es solche öffentlich-rechtliche Unternehmen sind, welche dazu beitragen, dass wir im Kanton Zürich eine hohe Lebensqualität haben und wir uns dank dem Solidaritätsgedanken auch vor den Folgen von Bränden und Elementarschäden nicht fürchten müssen. Doch auch diese Einrichtungen müssen zweckmässig organisiert sein und dürfen die sich verändernden Bedürfnisse von Mensch und Umwelt nicht ausser acht lassen.

Benedikt Gschwind, Kantonsrat SP10

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